Haltestellenaufsichten:

  

Nicht nur die Querungshelfer für Fußgängerüberwege und Ampelanlagen, sondern auch die Aufsichten an Bushaltestellen sind in der heutigen Gesellschaft sehr wichtige Persönlichkeiten, um den sicheren Schulweg unserer Kinder zu gewährleisten.

 

Deswegen sind die Schulen Dorfens und die Stadt Dorfen ständig auf der Suche nach Menschen, die für das Wohl der Kinder eine dieser beiden Aufgaben zu übernehmen bereit sind.

 

Sollten Sie dazu gehören, bitte ich Sie, sich bei der Stadtverwaltung in Dorfen oder an der Grundschule Dorfen-Nord zu melden!

 


Krankmeldung:

 

Im Krankheitsfall eines Kindes ist zwischen 7.30 und 8.00 Uhr unter der Telefonnummer der Grundschule anzurufen und der Name, die Klasse und evtl. die Dauer der Erkrankung des Kindes mitzuteilen. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Faxnachricht unter unten stehender Nummer hinterlassen werden.

 

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es die Möglichkeit die Krankheit eines Kinder über den Schulmanager anzuzeigen. Damit ist die Abhängigkeit von einer bestimmten Zeitspanne beseitigt.


Läuse an der Schule:

 

Immer wieder passiert es, dass Kinder Läuse haben. Sollte Ihr Kind einmal davon betroffen sein, bitte ich Sie, nicht in Panik zu verfallen, sondern das beigefügte Merkblatt des Gesundheitsamtes zu beachten und Ihre Vorgehensweise danach exakt zu richten!

 

Download
Merkblatt Befall durch Kopfläuse
Kopflausbefall+fr+Eltern (2).pdf
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Pünktlichkeit:

 

Die Lehrkräfte der Grundschule Dorfen-Nord sind verpflichtet, ihren Dienstbeginn auf 7.45 Uhr zu legen.  Ab diesem Zeitpunkt haben sie im Klassenzimmer zu sein, um sich um Organisatorisches, Hausaufgaben und soziale Hygiene zu kümmern.

 

Viele Kinder nutzen diese Gelegenheit, um mit dem Lehrer etwas außerhalb des Unterrichts ins Gespräch zu kommen und über Dinge zu reden, die eher privater Natur sind.

 

Andere nutzen die Zeit, um in der Schule auch spielen zu können, oder sich mit Schulfreunden auszutauschen.

 

Kinder, die "pünktlich" um 8.00 Uhr das Klassenzimmer betreten, haben diese Gelegenheit nicht.


Schulunfall:

 

Sollte einem Kind während der Unterrichtszeit oder auf dem Schul- oder Nachhauseweg ein Unfall passieren und deswegen eine Arzt aufgesucht werden, oder das Kind ins Krankenhaus kommen, muss dies der Schule bekannt gegeben werden, damit eine Unfallanzeige erfolgen kann. Bei der Behandlung ist anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über die Krankenversicherung, sondern über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

 

Voraussetzung ist, dass der von der Schule verfasste Unfallbericht vorliegt.


Schulweg:

 

Schulranzen können verletzen, wenn sie beim Betreten des Busses nicht abgenommen werden!

Das Abnehmen vor dem Einsteigen hat folgende Vorteile:

 

  • der Körper des Kindes wird durch den Schulranzen nicht vergrößert
  • beim Einsteigen sind die Gesichter der nachfolgenden Kinder nicht gefährdet 
  • die Verletzungsgefahr durch die Enge im Bus wird minimiert
  • die Sitzbezüge des Busses werden geschont
  • durch das Tragen des Ranzens in der Hand wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und damit dem Drängeln entgegengewirkt 

Übertritt:

 

Auf die Elternabende bezüglich des Erweiterten Übertrittsverfahrens wird rechtzeitig auf dieser Homepage unter dem Punkt "Termine" hingewiesen.

Erweitertes Übertrittsverfahren
Die Informationen zum Bayerischen Schulsystem stehen auf der Homepage des Schulamts als Video zur Verfügung.


Widrige Witterung:

 

Wegen widriger Witterung kann es Unterrichtsausfall geben.

 

Unterrichtsausfall im Landkreis Erding wird nicht für eine einzelne Schule angeordnet, sondern für bestimmte Bereiche des Schulamtsbezirks oder für den ganzen. Das Kriterium ist die Befahrbarkeit der Straßen mit den Schulbussen.

 

Erste Informationen dazu gibt es über den Rundfunk (z.B. Bayern 3, Antenne Bayern).

 

Gibt es örtlich begrenzt so schlechte Witterungsbedingungen, dass der Schulweg für Kinder eine Gefahr darstellen würde, ist über den Unterrichtsausfall für das einzelne Kind selbst zu entscheiden.

 

Beim Ausbleiben des Schulbusses an einer Bushaltestelle sollten die Kinder nach einer gewissen Wartephase (max. 20 Minuten) den Heimweg wieder antreten.